Hilfsmittelverordnung und Kostenübernahme durch die ges. Krankenversicherung

Erstellen einer Verordnung für die notwendige Versorgung vom Arzt bzw. Krankenhaus

Abgabe der ärztlichen Verordnung / Rezept bei Krauth+Timmermann (K+T)

Beratung / Anpassung durch K + T bei Ihnen vor Ort

Abfrage der Verfügbarkeit des Hilfsmittels im Bestand
Ihrer Krankenkasse durch K+T

Erstellung und Übermittlung eines Kostenvoranschlages
an Ihre Krankenkasse über eine Neuversorgung oder Bestandslieferung durch K+T

Prüfung des Kostenvoranschlages durch Ihre Krankenkasse auf Kostenübernahme

Auslieferung und Einweisung des Hilfsmittels durch K+T

Berechnung der Kosten an Ihre Krankenkasse
und der ges. Zuzahlung und möglicher Eigenbeteiligung an Sie

Nachsorge, Betreuung, Kundendienst und Ersatzteil-Lieferung durch K+T

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